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Nyctalus noctula (Schreber, 1774) / Großer Abendsegler

Synonyme


Großer Abendsegler

Rechtlicher Schutz und Rote Liste


Artenschutzrechtlicher Schutzstatus:SG (streng geschützt)
FFH:FFH-IV (Anhang IV - Art der FFH-Richtlinie (1992))
Rote Liste Deutschland:V (zurückgehende Art lt.Vorwarnliste, zurückgehende Pflanzengesellschaften (keine Gefährdungskategorie!))

Allgemeine Arteninformationen


Kennzeichen

  • gehört zu den größten mitteleuropäischen Fledermausarten
  • rotbraune Färbung, kurze runde Ohren
  • Flügelspannweite 32 – 40 cm
  • Gewicht 21 – 30 g
  • Unterarmlänge 48 – 58 mm

Biologie und Ökologie

  • Wochenstuben- und Sommerquartiere in Baumhöhlen und in Spalten von Bauwerken, häufige Quartierwechsel
  • Winterquartiere in Baumhöhlen sowie in Fels- oder Mauerspalten
  • Wochenstubenkolonien bestehen meist aus 20 - 60 Tieren
  • die Weibchen bekommen pro Jahr 1 Jungtier oder Zwillinge
  • Männchenkolonien umfassen meist bis 20 Tiere
  • Jagd in allen Landschaftstypen, besonders aber über Gewässern und in Auwaldgebieten
  • Die Nahrung wird im freien Luftraum und oft in großen Höhen von 10 – 50 m erbeutet. Sie setzt sich vor allem aus Zweiflüglern, Wanzen, Käfern und Schmetterlingen zusammen.
  • Die schnell fliegenden Abendsegler können zwischen Tagesquartier und Jagdgebieten >10 km zurücklegen.
  • gerichtet ziehende Art mit saisonalen Wanderungen zwischen 100 und 1.000 km.

Überregionale Verbreitung

  • Vorkommen von Europa bis nach Ostasien, nördlich bis zum 60. - 61. Breitengrad, im Mittelmeergebiet selten und lückenhaft verbreitet
  • in ganz Deutschland nachgewiesen, Wochenstubenkolonien befinden sich überwiegend in Norddeutschland sowie in Sachsen und Sachsen Anhalt

Erhaltungszustand


Erhaltungszustand

ungünstig-unzureichend

Prüfung und Erfassung


Verantwortlichkeit (Auswahl)

Daten ungenügend, evtl. erhöhte Verantwortlichkeit zu vermuten

Untersuchungsstandards

Wochenstubenquartiere: - Zählungen adulter Tiere beim Ausflug - Ende Mai - Anfang Juni - Quartiersuche durch Beobachtungen am Quartier schwärmender Tiere bzw. von Einflügen in der Morgendämmerung sowie anhand von Soziallauten - ggfs. Kontrollen von Fledermauskästen Sommer-, Zwischenquartiere: - Ausflugszählungen, Feststellung der Quartierstandorte anhand der Sozialrufe Balz-, Winterquartiere: - Feststellung der Quartierstandorte anhand der Sozialrufe Jagdgebiete: - gute akustische Nachweisbarkeit, Begehungen mit Ultraschalldetektor, Rufaufzeichnungen für anschließende Analyse der Sonagramme - mindestens 6-8 Begehungen im Zeitraum Ende April bis Anfang September, Begehungsdauer je nach Gebietsgröße mindestens 3 Stunden bis ganznächtlich, wobei stets die Dämmerungsphasen einzubeziehen sind - langfristige oder regelmäßige ganznächtliche stationäre akustische Aufzeichnungen - spezielle Untersuchungsanforderungen für Planungen von Windenergieanlagen (6 Begehungen während des Frühjahrszuges, 7 Begehungen in der Wochenstubenzeit, 10 Begehungen während des Herbstzuges sowie langfristige bzw. regelmäßige ganznächtliche stationäre akustische Aufzeichnungen) - Netzfänge zur Feststellung des Reproduktionsstatus

Vorkommen


Langfristiger Bestandstrend

mäßiger Rückgang

Kurzfristiger Bestandstrend

gleichbleibend

Phänologie


Phänogramm

Phänogramm