Großer Abendsegler
Artenschutzrechtlicher Schutzstatus: | SG (streng geschützt) |
FFH: | FFH-IV (Anhang IV - Art der FFH-Richtlinie (1992)) |
Rote Liste Deutschland: | V (zurückgehende Art lt.Vorwarnliste, zurückgehende Pflanzengesellschaften (keine Gefährdungskategorie!)) |
ungünstig-unzureichend
Daten ungenügend, evtl. erhöhte Verantwortlichkeit zu vermuten
Wochenstubenquartiere: - Zählungen adulter Tiere beim Ausflug - Ende Mai - Anfang Juni - Quartiersuche durch Beobachtungen am Quartier schwärmender Tiere bzw. von Einflügen in der Morgendämmerung sowie anhand von Soziallauten - ggfs. Kontrollen von Fledermauskästen Sommer-, Zwischenquartiere: - Ausflugszählungen, Feststellung der Quartierstandorte anhand der Sozialrufe Balz-, Winterquartiere: - Feststellung der Quartierstandorte anhand der Sozialrufe Jagdgebiete: - gute akustische Nachweisbarkeit, Begehungen mit Ultraschalldetektor, Rufaufzeichnungen für anschließende Analyse der Sonagramme - mindestens 6-8 Begehungen im Zeitraum Ende April bis Anfang September, Begehungsdauer je nach Gebietsgröße mindestens 3 Stunden bis ganznächtlich, wobei stets die Dämmerungsphasen einzubeziehen sind - langfristige oder regelmäßige ganznächtliche stationäre akustische Aufzeichnungen - spezielle Untersuchungsanforderungen für Planungen von Windenergieanlagen (6 Begehungen während des Frühjahrszuges, 7 Begehungen in der Wochenstubenzeit, 10 Begehungen während des Herbstzuges sowie langfristige bzw. regelmäßige ganznächtliche stationäre akustische Aufzeichnungen) - Netzfänge zur Feststellung des Reproduktionsstatus
mäßiger Rückgang
gleichbleibend