Glaucopsyche nausithous, Schwarzblauer Bläuling, Maculinea nausithous, Lycaena arcas Rottenburg, 1775, Lycaena erebus Knoch
Artenschutzrechtlicher Schutzstatus: | SG (streng geschützt) |
FFH: | FFH-II (Anhang II - Art der FFH-Richtlinie (1992)), FFH-IV (Anhang IV - Art der FFH-Richtlinie (1992)) |
Rote Liste Deutschland: | V (zurückgehende Art lt.Vorwarnliste, zurückgehende Pflanzengesellschaften (keine Gefährdungskategorie!)) |
Ob der neuerdings gültige Gattungsname Phengaris bestehen bleiben wird oder doch Maculinea beibehalten werden kann, wird gegenwärtig durch die Internationale Kommission für Zoologische Nomenklatur geprüft.
Falter klein bis mittelgroß, Vorderflügellänge 16 ... 17,5 mm. Unterseite der Flügel schokoladenbraun, keine Saumpunkte, jedoch eine Bogenreihe schwarzer, weiß geringter Flecke.
Die Eiablage erfolgt in die Köpfchen vom Großen Wiesenknopf Sanguisorba officinale. Die Larven (meist mehrere) leben zuerst von den Blüten dieser Pflanze und verlassen sie nach der 3. Häutung. Von der Wirtsameise Myrmica rubra wird sie aufgenommen und ins Nest getragen. Nach parasitischen Leben von Ameisenbrut und Überwinterung erfolgt die Verpuppung im Ameisennest. Nahezu das gesamte Falterleben spielt sich auf dem Großen Wiesenknopf an, er stellt auch die Hauptnektarquelle dar. Die allgemein standorttreue Art kann aber durchaus Distanzen bis zu wenigen km überbrücken. Die Art wird bezüglich Flächenanspruch für eine Überlebensfähigkeit von 30 Jahren in Klasse 1 (1 ha) eingestuft und bezüglich Populationsdichte in Klasse 2 .. 5 (16 ... 200/ha).
Die Art kommt von Nordspanien und Ostfrankreich über Mitteleuropa bis in die Türkei vor, sowie im mittleren und südlichen Ural und dann weiter südöstlich. Europaverbreitung: Karte bei KUDRNA (2002): S. 200. In Deutschland fehlt die Art in den nördlichen Bundesländern MV und SH sowie in den Stadtstaaten BE, HH und HB. Die nördliche Arealgrenze verläuft im Norden Sachsens und im südlichen Brandenburg.
ungünstig-unzureichend