Artenschutzrechtlicher Schutzstatus: | BG (besonders geschützt) |
FFH: | FFH-V (Anhang V - Art der FFH-Richtlinie (1992)) |
Rote Liste Deutschland: | * (derzeit keine Gefährdung) |
Rote Liste Mecklenburg-Vorpommern: | * (derzeit keine Gefährdung) |
Die dickwandigen, fast kugelförmigen Gehäuse ausgewachsener Weinbergschnecken erreichen Durchmesser von 30 bis 50 mm und besitzen eine große Mündung mit einer flachen Lippe. Der Mundsaum ist umgeschlagen und bedeckt teilweise den sehr schmalen Nabelspalt. Die Grundfärbung variiert von hellgrau oder cremig-weiß bis hellbraun, zusätzlich können ein bis mehrere dunklere Bänder auftreten, die meist ziemlich verwaschen sind.
Weinbergschnecken sind mit zwei bis fünf Jahren ausgewachsen und geschlechtsreif. Die Fortpflanzung beginnt mit dem Erwachen aus dem Winterschlaf und dauert bis zum Juli an. Einige Tage bis Wochen nach der Paarung wird eine bis 4 cm tiefe Legehöhle gegraben, in die 40 bis 60 kalkschalige Eier abgelegt werden. Die Entwicklungsdauer ist abhängig von Feuchtigkeit und Temperatur und beträgt etwa 3-4 Wochen. Weinbergschnecken graben sich zum Überwintern in den Boden ein und bilden dort einen dicken Winterdeckel aus Kalk, mit dem sie die Gehäusemündung verschließen. Die kalkliebende Art bevorzugt als Lebensraum lichte Wälder, Hecken und großwüchsige Krautbestände.
Die Weinbergschnecke ist hauptsächlich in Mittel- und Südosteuropa verbreitet, von Süd-Schweden im Norden und Süd-England im Westen, im Süden bis Nord-Italien und die nördliche Balkanhalbinsel sowie bis Weißrussland und die westliche Ukraine im Osten.
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