Artenschutzrechtlicher Schutzstatus: | BG (besonders geschützt) |
FFH: | FFH-II * (Anhang II* - Art der FFH-Richtlinie (1992) - prioritäre Art), FFH-V (Anhang V - Art der FFH-Richtlinie (1992)) |
Rote Liste Deutschland: | 2 (stark gefährdet) |
Literatur siehe Detailangaben Sachsen
Der Steinkrebs wird, gemessen von der Rostrumspitze bis zum Schwanzende, kaum größer als 8 cm (in sehr seltenen Ausnahmefällen können Männchen auch 12 cm erreichen). In der äußeren Erscheinung ähnelt der Steinkrebs sehr dem Edelkrebs. Die Körperfärbung schwankt, in Abhängigkeit vom Lebensraum, zwischen einem beigefarbenen und einem grünlichen oder bläulichen Braun. Die stets hellen Scherenunterseiten sind meist schmutzig weiß bis beige, können aber mitunter auch leicht orange getönt sein. Die Rostrumspitze ist verhältnismäßig kurz und die Augenleiste nur einteilig. Ein unverwechselbares Merkmal ist seine gezahnte Fühlerschuppe, die jedoch meist nur mit optischen Hilfsmitteln zu erkennen ist.
Die Paarung der Steinkrebse findet im Herbst statt. Wenig später beginnt das Weibchen mit der Ablage der 50 bis 100 Eier. Die Jungtiere schlüpfen dann im darauffolgenden Frühjahr und erreichen die Geschlechtsreife nach drei Jahren.
Der Steinkrebs gehört zur Gruppe der europäischen Astacidae. Sein natürliches Verbreitungsgebiet befindet sich in den Hochlagen Mittel- und Südosteuropas und erstreckt sich vom Rheinischen Schiefergebirge bis zum Balkan. Sein Verbreitungsgebiet kann weitestgehend als ursprünglich angesehen werden.
ungünstig-schlecht
Bisher ist nur ein einziges Steinkrebsvorkommen in Sachsen bekannt. Trotz der guten Zustandsbewertung der Population und der ganzjährigen Schonzeit nach der Sächsischen Fischereiverordnung (SächsFischVO vom 10. März 2008) muss der Erhaltungszustand wie o.a. eigeordnet werden.
Fischereirecht, ganzjährige Schonzeit
Zum Nachweis von Flusskrebsen sind köderbestückte Krebsreusen (z.B. Typ Pirat) am besten geeignet (Beschilderung der Krebsreusen beachten). Als geeignete Köder können Fischabfälle, frische Leber, oder extrudiertes Fischfutter (in grober Körnung) eingesetzt werden. Mischfutterextrudat ist bestens geeignet. Pro Befischungsort ist eine ausreichende Anzahl von Reusen in den Nachmittags- bis frühen Abendstunden an strömungsamen Stellen zu plazieren. In Fließgewässern erweisen sich erosionsbedingte Ausspülungen (Kolke) als besonders geeignete Fangplätze. Die Fangkörbe sind mit Leinen gegen Verdriften zu sichern und so zu setzen, dass die Eingänge unter Wasser liegen. Die Reusen sind am Morgen wieder einzuholen (Kannibalismus der gefangenen Krebse vermeiden). Bei der Reusenfangmethode ist es außerordentlich wichtig, auf die Keimfreiheit der Gerätschaften zu achten, um ein Übertragen der Krebspest auszuschließen (handelsübliches Desinfektionsmittel aus der Veterinärmedizin verwenden). Bei routinemäßigen Elektrobefischungen zur Fischbestandserfassung sind Krebsvorkommen zufällig nachzuweisen. Auf eine gezielte Elektrobefischung zum Zweck des Flusskrebsnachweises ist zu verzichten. Die Tiere können unter dem starken Einfluss des elktrischen Feldes durch Autotomie ihre Scheren abwerfen. Ferner ist die Elektrofischerei aufgrund der fehlenden anodischen Reaktion der Krebse uneffektiv. Bei der Fang
Indigene, Ureinheimische (Reproduktion)
Rückgang, Ausmaß unbekannt
Daten ungenügend
In Sachsen ist nur ein Steinkrebsvorkommen mit guter Zustandbwertung der Population bekannt.
Das sächsiche Steinkrebsvorkommen ist nur auf einen kleinen Elbezufluss am südöstlichen Standrand von Dresden beschränkt. Hierbei handelt es sich bislang um den nördlichsten Fundort dieser Art. Ihm kommt deshalb eine besondere zoogeografische Bedeutung zu. Weitere Vorkommen sind derzeit nicht bekannt.
Die Art besiedelt hauptsächlich kühle, klare Gebirgsbäche und lebt dort in kleinen, selbstgegrabenen Höhlen unter Steinen, Wurzeln und Totholz. Aufgrund der hohen Ansprüche an den Lebensraum benötigt der Steinkrebs eine gut ausgeprägte Gewässerstruktur und reagiert empfindlich auf Schwemmstoffeintrag, organische Belastung und chemische Verschmutzung (z.B. Insektizide aus der land- und Forstwirtschaft).
Der Steinkrebs gehört heute zu den am meisten gefährdeten Tierarten Europas. Die wurde 2004 auch als prioritäre Art im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgelistet. In der vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen Roten Liste wird er als stark gefährdet, in der Roten Liste der Weltnaturschutzunion IUCN als gefährdete Art, im Anhang III des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) als geschützte Tierart und in der Bundesartenschutzverordnung als besonders geschützte Art geführt.
Die Art ist hochgradig anfällig gegenüber der Krebspest. Weitere gefährdungen entstehen durch jede Art von wasserbaulichen Eingriffen mit negativen Folgen für die Gewässerstuktur sowie Schwemmstoffeintrag, organische Belastung oder chemische verschmutzungen.
MARTIN, P., G. FÜLLNER & M. PFEIFER (2008): Flusskrebse in Sachsen. Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Dresden FÜLLNER, G., M. PFEIFER & A. ZARSKE (2005): Atlas der Fische Sachsens. Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft Dresden
28.01.2011; Uwe Peters öbv Sachverständiger